Seit der Begutachtungsphase habe sie weitere enorme Fortschritte in Bezug auf ihre Selbständigkeit und Erziehungsfähigkeit gemacht, was im Gutachten infolgedessen nicht berücksichtigt worden sei. Es werde diesbezüglich auf die Kompetenzberichte vom 23. März 2016 und 30. September 2016 verwiesen.