4 vom 5. April 2016 mit Ergänzung vom 6. Juli 2016 abgestützt habe. Auf dieses könne aber entgegen dem Grundsatz, wonach ein Gutachten die Grundlage für die vom Gericht zu treffende Entscheidung in Bezug auf die Obhutsfrage sein sollte, nicht abgestützt werden. Im Gutachten werde eine Empfehlung abgegeben, die der Regel entgegenstehe, dass Kinder nicht zu trennen seien. Die Kinder würden so in zwei verschiedenen Familiensystemen aufwachsen; eine Entfremdung sei nicht ausgeschlossen.