Die beiden jüngeren Kinder G.________ und H.________ wurden für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts unter die Obhut der Gesuchstellerin mit zivilrechtlichem Wohnsitz bei der Gesuchstellerin gestellt (Ziff. 4). Den Eltern wurde jeweils ein Be- suchs- und Ferienrecht betreffend die beim anderen Elternteil unter Obhut stehen- 2 den Kinder eingeräumt (Ziff. 5 und 6), wobei sich die vier Kinder im Rahmen des Besuchs- und Ferienrechts jeweils beim gleichen Elternteil aufhalten sollten (Ziff. 7).