10 fünf Rechnungen gänzlich und eine Rechnung (Nr. 14-07468) teilweise offen. Der noch offene Gesamtbetrag der sechs Rechnungen betrug total CHF 2‘703.10 (KB 13). Gemäss Ausführungen im Schlichtungsgesuch hat die Verkäuferin die Bestellung Nr. 14-07468 zurückbehalten, dem Beschwerdeführer jedoch gleichzeitig angezeigt, dass die Ware gegen Barzahlung abgeholt werden könne. Der Beschwerdeführer habe in der Folge die Bestellung nicht abgeholt und auch die Forderung nicht beglichen (vgl. Schlichtungsgesuch vom 31. Mai 2016, S. 3 Ziff.