PFIRTER hielt zu dem Urteil zustimmend fest, der gute Glaube einer Partei in die Gültigkeit und den Wortlaut der ihr zugestellten Vorladung sei zu schützen. Die staatlichen Behörden hätten im Verkehr mit Privaten vorhersehbar zu handeln, wobei sich Letztere auf den Inhalt von Verfügungen verlassen können müssten. Deswegen müsse eine Partei auch über jegliche Änderung im Verfahren – wie vorliegend die Wandlung des Friedensrichteramts von der Schlichtungs- zur erstinstanzlichen Entscheidinstanz – vorgängig informiert wer-