Das Bundesgericht hat sich zu dieser Frage bisher nicht geäussert. 14.5 Das Obergericht des Kantons Zürich gelangte im Rahmen eines weitgehend deckungsgleichen Falls zum Ergebnis, dass der Friedensrichter mit der Entscheidfällung sowohl die Grenzen seiner Entscheidkompetenz als auch den Gehörsanspruch der beklagten Partei verletzt habe.