642, 645 m.w.H.). 14.4 In der Literatur kaum diskutiert wird hingegen die Frage, ob ein Entscheid auch dann noch möglich ist, wenn die klagende Partei erst in der Schlichtungsverhandlung (in Abwesenheit der beklagten Partei) die für einen Entscheid erforderliche Reduktion des Rechtsbegehrens vornimmt. SCHRANK spricht sich in solchen Fällen ebenfalls für die Zulässigkeit eines Entscheids nach Art.