4 vilprozessordnung [ZPO], 2015, N. 590 f. m.w.H.; SUTTER-SOMM, Das Schlichtungsverfahren der ZPO: Ausgewählte Problempunkte, in: SZZP 1/2012, S. 69, 76). Das Vorgehen der Beschwerdegegnerin anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 20. Juli 2016 (Reduktion des Rechtsbegehrens und Antrag auf Entscheid) war somit in verfahrensrechtlicher Hinsicht ohne weiteres zulässig.