3 10. Die Entscheidbegründung des angefochtenen Entscheids wurde dem Beschwerdeführer am 14. September 2016 zugestellt (Beschwerdebeilage [BB] 3). Die 30- tägige Beschwerdefrist begann damit am 15. September 2016 zu laufen und endete am 14. Oktober 2016 (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Die Beschwerde wurde innerhalb dieser Frist am 13. Oktober 2016 der Schweizerischen Post übergeben. 11. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.