4. Nach Durchführung des Entscheidverfahrens fällte die Vorinstanz am 20. Juli 2016 folgenden Entscheid: 1. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klagenden Partei CHF 2‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit 12. April 2016 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Klage abgewiesen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 96________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, wird im Umfang von Ziff. 1 aufgehoben. 3. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 400.00, werden der beklagten Partei auferlegt und mit dem von der klagenden Partei geleisteten Vorschuss verrechnet.