1. Mit Schlichtungsgesuch vom 31. Mai 2016 stellte die C.________ AG (Klägerin/Beschwerdegegnerin; nachfolgend: Beschwerdegegnerin) bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) ein Schlichtungsgesuch gemäss Art. 202 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) und stellte darin folgende Rechtsbegehren: 1. Die Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 2‘703.10 nebst Zins zu 5 % seit dem 25. November 2014 zu bezahlen. 2. Es sei in der Betreibung Nr. 96________ des Betreibungsamts Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, im Umfang gemäss Ziff.