316 Abs. 3 ZPO können zudem einzig rechtserhebliche und streitige Tatsachen zum Gegenstand haben (Art. 150 Abs. 1 ZPO; Urteil des Bundesgerichts 5A_86/2016 vom 5. September 2016 E. 3.1 [antizipierte Beweiswürdigung]). (…) Hinweis: Der Entscheid ist rechtskräftig. 4