22. Das oberinstanzliche uR-Gesuch ist somit gutzuheissen. Angesichts der sich stellenden Rechtsfragen ist die Vertretung durch einen Anwalt im Rechtsmittelverfahren nötig. Entsprechend wird Rechtsanwalt B.________ als solcher eingesetzt. 23. Die Behandlung des uR-Gesuchs ist kostenlos (Art. 119 Abs. 6 ZPO). VI.