ZGB errichtet (GB 3). Im Rahmen der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung vertritt die Beiständin den Beschwerdeführer bei der Erledigung der finanziellen und administrativen Angelegenheiten, insbesondere im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, Sozialversicherungen sowie sonstigen Institutionen und Privatpersonen. Als Beiständin wurde eine Mitarbeiterin der Gemeinde F.________ bestellt (Sozialarbeiterin).