In der Rechtskommission des Ständerats wurde sodann nur noch darauf hingewiesen, dass es sich beim Antrag der nationalrätlichen Kommission allein um eine Präzisierung durch ein konkretes Beispiel handle, mit dem die bisherige bundesgerichtliche Praxis wiedergegeben werde (Protokoll der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats vom 26./27. Juni 2008, S. 8). Aus der geschilderten Gesetzgebungsgeschichte ergibt sich, dass das Parlament lediglich die bestehende bundesgerichtliche Praxis festschreiben wollte.