Auf den ersten Blick stützt der Wortlaut die Auslegung des Beschwerdeführers durch die beiden mit «wenn» eingeleiteten Nebensätze. Der zweite «Wenn»- Nebensatz steht dabei im Subordinationsverhältnis zum ersten, was mit dem Zusatz «insbesondere» verdeutlicht wird, der darüber hinaus anzeigt, dass das Nachstehende ein Beispiel für das Vorstehende darstellt. Umgeschrieben kann der Satz bedeuten: Zur Wahrung der Rechte ist die gerichtliche Bestellung einer Rechtsbeiständin oder eines Rechtsbeistandes insbesondere dann notwendig, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist.