6 unentgeltliche Verbeiständung noch handelt es sich um eine Voraussetzung zur Bestellung einer solchen. - DANIEL WUFFLI (Die unentgeltliche Rechtspflege in der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Diss. 2015, Rz. 420) sieht für Ausnahmefälle, in denen ein anwaltlicher Beistand nicht zu bestellen ist, obwohl die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist, durchaus Raum.