Wie der Beschwerdeführer zurecht ausführt, gibt es durchaus Meinungen, die der Waffengleichheit ein hohes bis sehr hohes Gewicht beimessen. Ein Überblick gibt folgendes Bild: - ALFRED BÜHLER (a.a.O., N. 48) plädiert bei gegebenen Voraussetzungen von Art. 117 ZPO für einen unbedingten automatischen Anspruch auf Verbeiständung, sobald die Gegenseite vertreten ist. Zur Begründung verweist er auf den Gesetzestext und die diesbezügliche Absicht des Gesetzgebers. - Für INGRID JENT-SØRENSEN (in: Kurzkommentar ZPO, Oberhammer und andere [Hrsg.], 2. Aufl. 2013, N. 6 f. zu Art.