44. 44.1 Das Regionalgericht bestimmte die Gerichtskosten für den hier interessierenden Verfahrensteil (Ersatz des Versorgungsschadens) auf CHF 18‘400.00. Diesen Betrag auferlegte es «den Parteien je zur Hälfte». Das Regionalgericht begründete dies wie folgt: Die Kläger hätten aufgerundet CHF 600‘000.00 eingeklagt. Hiervon seien ihnen insgesamt nur CHF 114‘797.00 zugesprochen worden. Trotzdem sei die Halbierung der Gerichtskosten angemessen: Die Bezifferung und die Bemessung der Ansprüche seien komplex gewesen. Zudem sei das rechtsgebietsnotorische Überklagerisiko zu berücksichtigen.