43. Die Berufungskläger wenden sich gegen die erstinstanzliche Kostenverteilung und rügen eine Verletzung von Art. 106 und 107 ZPO. 43.1 Gemäss Art. 106 werden die Kosten der unterliegenden Partei auferlegt (Abs. 1); hat keine Partei vollständig obsiegt, so werden die Prozesskosten nach dem Ausgang des Verfahrens verteilt (Abs. 2).