Sobald jedoch ein Geländemanöver gewählt werde, bestehe das Risiko eines Unfalls. Nur bei sehr langsamer Fahrt, sodass sich die Gülle nur langsam bewegt, könne ein Unfall verhindert werden. So fahre aber niemand, das sei nicht praxisgerecht. Man baue auf seinen Erfahrungen auf und halte sich daran (Z. 147 ff.). 39.6.4 Das Beweisverfahren hat somit ergeben, dass das ausgeführte Manöver („direktes Wenden“) nicht ungewöhnlich ist, was bedeutet, dass es vom durchschnittlich sorgfältigen Landwirt in dieser Situation gefahren wird und dass die damit verbundenen Risiken als akzeptabel eingestuft werden.