Grundsätzlich seien keine Sicherheitsregeln verletzt worden. Aufgrund der Akten sei davon auszugehen, dass der Fahrer für das Wendemanöver eine etwas weniger steile Stelle ausgewählt habe. Vermutlich habe er beabsichtigt, den Transporter zu wenden, indem er in langsamer Fahrt eine direkte Linkskurve gefahren sei. Dem Fahrer sei zum Verhängnis geworden, dass noch relativ viel Gülle im Fass gewesen sei. Ob er dies bemerkt und ob ihm die daraus resultierenden Gefahren bei einem Wendemanöver im Steilhang bewusst waren, sei unbekannt.