39.6.1 Der objektivierte Sorgfaltsmassstab ist nicht starr für alle Personen gleich anzuwenden (Urteile des Bundesgerichts 4A_22/2008 vom 10. April 2008 E. 4; 4A_275 vom 20. Oktober 2011 E. 5.2). Er bemisst sich vorliegend danach, was von einem erfahrenen, softfältigen Landwirt nach den Umständen am Unfallort und zur Unfallzeit erwartet werden durfte. 39.6.2 Im Gutachten vom 18. November 2013 (pag. 111 ff.) wird festgestellt, dass landwirtschaftliche Transporter grundsätzlich für den Einsatz im Steilhang konzipiert seien. Unfallereignisse wie das vorliegende seien in der Schweiz häufig. Eine Um-