37. 37.1 Auch die Anschlussberufungsklägerin kritisiert die Berechnung des Haushaltsversorgungsschadens durch das Regionalgericht. Die Kläger (Kinder) hätten ihren Haushaltsschaden nicht genügend substanziiert. Zudem sei das Regionalgericht von einem falschen Begriffsverständnis ausgegangen (pag. 957 ff.). 37.2 Die Anschlussberufungsklägerin weist zutreffend darauf hin, dass sich ihre Kritik nur dann auswirkt, wenn unter diesem Titel, nach Abzug der anzurechnenden So-