Gesamtaufwand x Versorgungsquote – Aufwand Klägerin. Dies führte zu Stundenzahlen zwischen 22.8h und 4.8h. - Diese Stunden verteilte das Regionalgericht auf Mutter und Kinder. Dabei betrachtete es bei einem Haushalt mit 2 bis 3 Kindern eine Verteilung Mutter:Kinder von 2:1, bei einem Haushalt mit 1 Kind eine solche von 3:1 als sachgerecht. - Als Stundensatz wählte das Regionalgericht den Ausgangsbetrag von CHF 28.00 (netto). Zudem berücksichtigte es eine Reallohnsteigerung von 1% pro Jahr bis zur Pensionierung des Verstorbenen.