Für diese Perioden ermittelte das Regionalgericht den wöchentlichen Gesamthaushaltsaufwand, unter der Annahme, dass der Verstorbene noch leben würde. Hierfür addierte es die Haushaltsleistungen von Ehemann und Ehefrau gemäss einschlägigen SAKE-Tabellen. - Um den Eigenanteil des Ehemannes am Gesamtaufwand abzuziehen (= Ermittlung des Versorgungsausfalls), stellte das Regionalgericht auf die nach Haushaltsgrösse abgestuften «Deutschen Gesamtversorgungsquoten» (92%, 90%, 85% und 75%) ab; - Zur Schadensberechnung verwendete das Regionalgericht folgende Formel: