36. Die Berufungskläger rügen eine unzutreffende Ermittlung der ihnen im Haushaltsbereich zugewendeten Versorgung. 36.1 Das Regionalgericht hat die von ihm vorgenommene Berechnung detailliert erläutert und begründet (pag. 741 ff.): - Das Regionalgericht bildete 9 Perioden, abgestuft nach den durch das System der SAKE-Tabelle vorgegebenen Lebensphasen (jüngstes Kind 3 bzw. 7 bzw. 15 jährig; Auszug der drei Kinder je mit 21; Pensionierung bzw. 80. Geburtstag des Verstorbenen; verbleibende Zeit).