Das Bundesgericht hat sich gefragt, wozu die Taggelder und Invalidenrenten bestimmt sind. Es erwog: - Die Leistungen der Unfallversicherung werden in Prozenten des versicherten Verdienstes bemessen; sie sind ausschliesslich dazu bestimmt, den Versicherten für den invaliditätsbedingten Erwerbsausfall zu entschädigen.