Es ist also danach zu fragen, welche Funktion die Hinterlassenenleistungen und der Ersatz des Versorgerschadens wahrnehmen. 33.2 Der bereits mehrfach erwähnte Bundesgerichtsentscheid BGE 134 III 489 betraf einen Versicherten, der aufgrund eines HWS-Schleudertraumas invalid wurde. Der Entscheid thematisiert die sachliche Kongruenz von Leistungen der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung und der Pensionskasse mit jenen der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Das Bundesgericht hat sich gefragt, wozu die Taggelder und Invalidenrenten bestimmt sind.