Bei Witwen- und Waisenrenten der AHV plädiert er – entgegen dem «Beitragstest» – für eine Kongruenz sowohl mit dem Versorgungsschaden aus Erwerb wie auch mit jenem aus Haushalt. - BERNHARD STUDHALTER (Aktuelle Koordinations- und Kongruenzprobleme, in: Aktuelle Probleme des Koordinationsrechts, HAVE 2014, S. 74 ff.) vertritt die Ansicht, dass sich aus der fehlenden Differenzierung in Art. 74 Abs. 2 Bst. f ATSG nicht ableiten lasse, die Hinterlassenenleistungen seien unausgeschieden auf den gesamten Versorgungsschaden anzurechnen. Die Aufzählung in Art. 74 Abs. 2 ATSG sei nicht abschliessend, und auch andernorts (bspw. in Bst. c) nicht präzise.