SCHMID (Aspekte und Thesen zum Versorgungsschaden, in: Tagungsbeiträge zum Personen-Schaden-Forum, S. 41 ff.) stellt ebenfalls darauf ab, dass UVG- und BVG-Hinterlassenenleistungen an eine Erwerbstätigkeit anknüpfen. Deshalb seien sie auch nur auf Schadenspositionen aus weggefallenem Erwerb anrechenbar. Bei der AHV befürwortet er ein Splitting. - BERNHARD STEHLE (Der Versorgungsschaden – Dogmatik und Berechnung, Diss. Fribourg 2010, Rz. 711 ff.) bejaht sachliche Kongruenz, wenn sich die Versicherungsleistung und der Schadenersatz nach Zweck und Funktion entsprechen.