Im Übrigen sei es so, dass die Leistungen der AHV für sich alleine regelmässig nicht ausreichen würden, um eine Haushaltsersatzkraft zu finanzieren. - VOLKER/PRIBNOW (Die Versorgungsquoten aus Erwerbseinkommen und Haushaltsführung, in: HAVE 2003 S. 70 ff.) plädieren ebenfalls dafür, die AHV- Leistungen je nach Tätigkeit entweder ganz oder anteilsmässig an Erwerbsoder Haushaltsversorgungsschaden anzurechnen. - MARKUS SCHMID (Aspekte und Thesen zum Versorgungsschaden, in: Tagungsbeiträge zum Personen-Schaden-Forum, S. 41 ff.) stellt ebenfalls darauf ab, dass UVG- und BVG-Hinterlassenenleistungen an eine Erwerbstätigkeit anknüpfen.