12. Am 22. August 2016 verurteilte das Regionalgericht die Beklagte zur Bezahlung folgender Beträge (pag. 699 ff.): - der Klägerin 1: CHF 105‘966.00 inkl. Schadenszins per 22. August 2016 - der Klägerin 2: CHF 4‘957.00 - dem Kläger 3: CHF 3‘874.00 Soweit weitergehend, wies das Regionalgericht die Klage ab (pag. 699 ff.). Die noch offenen Gerichtskosten wurden halbiert, die Parteikosten insgesamt wettgeschlagen.