9. Mit Urteil vom 10. August 2015 (pag. 513 ff.) wies das Bundesgericht eine Beschwerde gegen den vorerwähnten Teilentscheid ab (Verfahren 4A_264/2015). 3 10. Am 21. Januar 2016 fand die Fortsetzungsverhandlung vor dem Regionalgericht statt (Protokoll: pag. 559 ff.). Die Parteien schlossen eine Vereinbarung bezüglich der Berechnungsmodalitäten des Versorgungsschadens (pag. 585) und einigten sich darauf, ihre zweiten Parteivorträge schriftlich einzureichen.