In teilweiser Gutheissung der Berufung gegen den Teilentscheid verurteilte die 1. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Beklagte am 26. März 2015 zur Zahlung folgender Beträge (inklusive der anerkannten CHF 37‘521.00 und nach Abzug einer Teilzahlung von CHF 10‘000.00; pag. 421 ff.