6. Am 1. Juli 2014 verurteilte das Regionalgericht die Beklagte, den Klägern für Be- stattungs- und weitere Kosten sowie als Genugtuung die Beträge von CHF 132‘563.00 sowie CHF 3‘247.25, beides zzgl. Zinsen, zu bezahlen. Zudem verpflichtete es die Beklagte, den Klägern für vorprozessuale Anwaltskosten den Betrag von CHF 36‘648.60, zzgl. Zins, zu bezahlen (pag. 211; pag. 221). Die Gerichtskosten wurden verlegt; die Verlegung der Parteikosten wurde auf den Endentscheid vertagt.