5. An der Fortsetzungsverhandlung vom 26. Juni 2014 (Protokoll: pag. 181 ff.) beantragten die Kläger, die Beklagte sei zur Zahlung folgender Beträge zu verpflichten (vgl. auch Klagebeilage [KB] 29): - der Klägerin 1: CHF 362‘937.00 - der Klägerin 2: CHF 61‘464.00 - dem Kläger 3: CHF 67‘046.00 - der Klägerin 4: CHF 95‘970.00 Die Beklagte hielt an den gestellten Rechtsbegehren fest.