2. Mit Klage vom 21. März 2013 (pag. 1 ff.) beantragten die Kläger dem Regionalgericht Oberland, die Beklagte sei zur Zahlung folgender Beträge zu verpflichten: - der Klägerin 1: CHF 365‘742.00 - der Klägerin 2: CHF 60‘596.00 - dem Kläger 3: CHF 65‘892.00 - der Klägerin 4: CHF 93‘718.00 Die Beklagte beantragte die Klageabweisung, soweit einen gerichtlich zu bestimmenden, CHF 50‘000.00 nicht erreichenden Betrag übersteigend (gesamthaft für alle Kläger; pag. 43 ff.).