__ am 16. August 2009 im Spital verstorben. Zum Verhängnis wurde dem Verstorbenen, dass sich im Güllefass (Kapazität: 2‘500 Liter) noch relativ viel Gülle (ca. 700 Liter) befand. Am Kulminationspunkt des Wendemanövers angekommen, schwappte diese Gülle vom hinteren Bereich des Tanks nach vorne, was das Fahrzeug destabilisierte und zum Kippen brachte. Der Halter des Motorkarrens und Bruder des Verstorbenen, J.________, war bei der E.________ AG (Beklagte; Berufungsbeklagte; Anschlussberufungsklägerin) haftpflichtversichert.