1. H.________, der Ehemann von G.________ (Klägerin 1) und Vater von A.________, B.________ und C.________ (Kläger 2-4; Berufungskläger 1-3) trug am 15. August 2009 auf einem Wiesenhang in I.________ mit einem landwirtschaftlichen Motorkarren (Transporter mit Druckfassaufbau) Jauche aus. Dabei fuhr er auf einem steilen Wiesenhang nach oben an den Waldrand. Als er das Fahrzeug wenden wollte, kippte es talwärts auf die linke Seite um und klemmte sein linkes Bein und seinen linken Arm unter der Kante der (türlosen) Führerkabine ein. An den Folgen dieses Unfalls ist H.________ am 16. August 2009 im Spital verstorben.