Berufung Regeste: Kongruenz von Renten der Sozialversicherungen und Versorgungsschaden Die Hinterlassenenleistungen nach UVG und BVG sind nur zum Erwerbsversorgungsschaden sachlich kongruent, nicht jedoch zum Haushaltsversorgungsschaden. Das gleiche gilt für die Hinterlassenenleistungen der AHV, wenn der Verstorbene zu 100% erwerbstätig war (E. 30 ff.). Erwägungen: I. Sachverhalt und Prozessgeschichte