14. Dieser Entscheid ist zu eröffnen: - den Parteien (GU) Nach Eintritt der Rechtskraft zu eröffnen (GU) - auszugsweise den Grundpfandgläubigerinnen - dem Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken - dem Grundbuchgeometer F.________, - dem Amt für Geoinformation des Kantons Bern Mitzuteilen nach Eintritt der Rechtskraft - dem Vorsteher des Grundbuchamtes Oberland 25 Bern, 6. April 2017 Im Namen der 2. Zivilkammer Die Referentin: