10. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten (Klage, Widerklage inkl. Beweiskosten von Fr. 85.--, exkl. Grundbuchgebühren und Geometerkosten) werden bestimmt auf Fr. 10'600.-- und mit 1/5, ausmachend Fr. 2'120.--, dem Kläger und mit 4/5, ausmachend Fr. 8'480.--, der Beklagten auferlegt und mit den vom Kläger geleisteten Vorschüssen von insgesamt Fr. 10'600.-- verrechnet. Die Beklagte hat dem Kläger Fr. 8'480.-- für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen.