Die Bemerkung "streitige Grenze" auf Innertkirchen 1 (Innertkirchen)-Gbbl. Nr. 530 und Nr. 126 gemäss Beleg 4643 vom 19.12.2012 ist zu löschen. 8. Das Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, wird angewiesen, das Baurecht des Klägers für die Bauten Nr. 519c und Nr. 519j, umfassend die Teilfläche von 62 m2 des Grundstücks Innertkirchen 1 (Innertkirchen)-Gbbl. Nr. 126, gemäss den vorgenannten Ziffern 2, 3 und 6 in das Grundbuch aufzunehmen und ein neues Grundbuchblatt zu eröffnen. Das Baurecht ist als Dienstbarkeitslast auf Innertkirchen 1 (Innertkirchen)-Gbbl. Nr. 126 einzutragen.