Das Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, hat dem Gericht die erforderlichen Bereinigungsdokumente zuzustellen. Die Bereinigungsdokumente, soweit sie vom Gericht danach als richtig anerkannt werden, bilden einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Entscheids. Gleichzeitig hat das Grundbuchamt dem Gericht die voraussichtliche Höhe seiner Grundbuchgebühren mitzuteilen. 7. Das Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, wird angewiesen, die Grundstücksgrenzen und -flächen von Innertkirchen 1 (Innertkirchen)-Gbbl. Nr. 530 und Nr. 126 im Grundbuch gemäss den vorgenannten Ziffern 1 und 6 zu erfassen.