5. Der Nachführungsgeometer F.________ wird nach Rechtskraft des Entscheides angewiesen, die zur Grundbuchanmeldung notwendigen Unterlagen (insbesondere Mutations- und Messurkunden inkl. Planbeilagen) nach Vorlage der erwähnten Entwürfe (Entscheidbeilagen 1 und 2) zu erstellen sowie die Vermarkung der Grundstücke Innertkirchen 1 (Innertkirchen)-Gbbl. Nr. 530 und Nr. 126 soweit nötig vorzunehmen.