22 Fürsprecher D.________ macht ein Honorar von Fr. 5'800.-- zzgl. Auslagen (Fr. 33.30) und Mehrwertsteuer (Fr. 466.55) geltend. Mit Blick auf das oben Gesagte und im Lichte von Art. 5 und 7 PKV bewegt sich das Honorar im gesetzlichen Rahmen und kann genehmigt werden.