Badehaus 43. Das Badehaus stand früher unbestrittenermassen neben dem Gebäude 519b ausserhalb der Umfriedung. Es wurde mit Kaufvertrag vom 29. Juni 1959 (Akten EG Innertkirchen, p 100) verkauft und kam auf die innerhalb der Mauer liegende, neu geschaffene Parzelle 533 zu stehen. Nach den Behauptungen der Beklagten soll der Hinweis, dass das Badehaus im Kaufvertrag als im "Engstlenläger" stehend bezeichnet wurde, für ihr Eigentum am Boden ausserhalb der Umfriedung sprechen.