Immerhin erwähnt auch der Pfandbrief die Sennhütte. Das deutet zumindest darauf hin, dass in der "Familientradition" (Witwe und Kinder von E.________) die Sennhütte immer als zur Parzelle zugehörig betrachtet wurde. Pläne 42. Aktenkundig sind diverse Pläne (KB 4, KAB 3-5, 8), auf der die Umfriedung der Parzelle 530 eingezeichnet ist und die vom Kläger unterzeichnet worden sind. Die Beklagte schliesst daraus, dass die Grenze schon immer der Umfriedung