Pfandbrief Die Beweiswürdigung der Kammer stützt sich in erster Linie auf die Bestimmungen des Kaufvertrages sowie auf die damalige Rechtslage, ohne dass dem Pfandbrief in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zukäme. Die Kammer ist vielmehr überzeugt, dass die Haltangabe auf dem Pfandbrief nicht auf einer Neuvermessung beruhte, sondern einfach aus dem Kaufvertrag oder dem Grundbuch übernommen wurde. Aus dem Pfandbrief ergeben sich deshalb keine neuen oder zusätzlichen Erkenntnisse. Immerhin erwähnt auch der Pfandbrief die Sennhütte.